Grundstück kaufen oder Baugrundstück verkaufen

Grundstück verkaufen – so geht es richtig!

Sie sind Eigentümer bzw. Eigentümerin eines Grundstücks und wollen Ihr Grundstück verkaufen? Der Verkauf eines Grundstücks ist für die meisten Menschen eine einmalige Angelegenheit. Sie ist mit Unsicherheit verbunden und es geht dabei oft auch um hohe Beträge. Mit dieser Serie wollen wir Ihnen daher Tipps und Tricks für den richtigen Grundstücksverkauf geben und Ihnen damit helfen, häufige Fehler zu vermeiden. Lesen Sie heute Teil 9, 10 und 11 der Serie.

9. Wie verläuft ein Grundstücksverkauf?

Wenn Sie sich mit dem Käufer über das Grundstück bzw. eine Teilfläche und den Kaufpreis einig sind, beauftragen Sie einen Notar mit der Erstellung des Grundstückskaufvertrags. Der Notar sendet Ihnen und dem Käufer einen Vertragsentwurf und vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Beurkundung. Im Beurkundungstermin liest der Notar den Kaufvertrag vor und erläutert die Regelungen. Wenn Sie einverstanden sind, unterschreiben Sie, der Käufer und der Notar den Kaufvertrag.

Anschließend informiert der Notar das Finanzamt über den Vertrag, damit dieses dem Käufer die Grunderwerbsteuer in Rechnung stellen kann. Zusätzlich informiert der Notar die Gemeinde über den Verkauf.

Wenn der Käufer den Kaufpreis überwiesen hat, wird der Notar das Grundbuchamt anweisen, das Eigentum am Grundstück auf den Käufer umzuschreiben. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie und der Käufer eine Nachricht vom Grundbuchamt und der Grundstückskaufvertrag ist vollzogen.

10. Kann ich ein Grundstück über Wert verkaufen?

Sie können den Preis eines Grundstücks grundsätzlich im Verhandlungswege mit dem Käufer frei vereinbaren. Anders als z.B. bei der Wohnungsmiete gibt es hier keine Deckelung (Mietspiegel) durch den Staat. Der Wert eines Grundstücks bemisst sich nach dem subjektiven Nutzen, den Käufer und Verkäufer daraus für sich ziehen. Durch Wertermittlungsgutachten können Sie einen objektiven Grundstückswert ermitteln lassen. Daran sind Sie aber nicht gebunden.

11. Wie verkaufe ich einen Teil meines Grundstücks?

Wenn Sie nur einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen wollen, müssen Sie das Grundstück zunächst in zwei Grundstücke teilen. Dazu beauftragen Sie einen Vermesser, die zwei Grundstücke zu vermessen. Mit diesen Daten gehen Sie zum Katasteramt, um die Teilung in einem neuen Katasterplan eintragen zu lassen. Beide Grundstücksteile erhalten neue Flurnummern. Jetzt können Sie das eine Grundstück verkaufen und das andere behalten.

Hier finden Sie alle Teile dieser Serie im Überblick